Die nachstehenden Regelungen gelten grundsätzlich für alle Plätze. Die Platz- und Spielordnung soll allen Mitgliedern eine geregelte Benutzung der Tennisanlage gewährleisten.
Spielordnung
Allgemein:
- Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung des TSV Wiggensbach 1925 e.V.
- Die Spielzeit für Einzel und Doppel beträgt 60 Minuten, darin ist auch die Wiederherstellung der Plätze enthalten
- Die Spielzeit beginnt nach der eingetragenen Zeit (es ist nur eine halbstündige Eintragung möglich). Ist ein Spieler nach 10 Minuten noch nicht auf dem Platz eingetroffen, so verliert er das Recht auf die eingetragene Spielstunde. (Eine innerhalb von 10 Minuten begonnene Spielzeit verlängert sich nicht um die später begonnene Zeit)
- Es ist Pflicht, sich bei Spielbeginn mit Namen in die Belegungsliste einzutragen
- Die Eintragung kann nur fortlaufend erfolgen. Eine Reservierung außerhalb der fortlaufenden Eintragung ist nicht möglich (Ausnahme Platz 2 + 3)
- Nach Ablauf der Spielzeit von 60 Minuten kann ohne Eintragung weitergespielt werden, bis andere Spieler durch ihre Eintragung den Platz belegen wollen
- Hat sich ein/e Spieler/in an einem Tag bereits mehrmals eingetragen, so soll er/sie den Platz unaufgefordert für Spieler räumen, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben
- Bei starkem Spielandrang wird gebeten, Doppel zu spielen
- Für die Plätze 2 und 3 gelten jedoch zusätzlich Sonderregelungen
Platz 2 & 3:
- Für diese Plätze gilt eine Sonderregelung. In die Belegungsliste kann sich jedes erwachsene aktive Mitglied eine Stunde mit einem anderen Mitglied, auch Jugendlichen, Schülern oder Gästen vortragen
- Eine neue Eintragung ist erst möglich, wenn die vorgetragene Spielzeit abgespielt oder durch Witterung ausgefallen ist
Spielordnung für Gäste und passive Mitglieder:
- Für Gäste und passive Mitglieder gelten die allgemeine Spielordnung und die Gästespielordnung
Platzordnung
- Die Tennisanlage ist Eigentum der Tennisabteilung des TSV Wiggensbach 1925 e.V. Jeder Benutzer hat auf Sauberkeit und Ordnung, sowie auf die Einhaltung obiger Spielordnung zu achten. Dem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter und dem Platzwart obliegt es, auf die Einhaltung der Spiel- und Platzordnung zu achten. Sie sind laut Satzung befugt, Spieler, die gegen diese Ordnung verstoßen, vom Platz zu weisen
- Wer mutwillig und grob fahrlässig Schäden an der Anlage einschließlich des Tennisheims verursacht, ist dafür in vollem Umfang schadenersatzpflichtig
Platzpflege:
- Ob auf den Plätzen gespielt werden kann, entscheidet die Abteilungsleitung, bzw. der Platzwart
- Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen mit glatter Sohle und runden Kanten betreten werden. Dies gilt auch für Zuschauer und Betreuer
- Überklettern des Zaunes vor dem Tennisheim ist nicht erlaubt
- Bei trockenem Belag (Staubentwicklung) muss der Spielbetrieb unterbrochen werden, der bzw. die Plätze sind nur mit dem Schlauch zu spritzen und danach mit dem Netz zu kehren
- Nach Ende der eingetragenen Spielzeit muss der Platz von den Spielern nur mit dem Netz kreisförmig von außen nach innen abgezogen werden, danach sind auch die Linien zu kehren
Platzpflege gehört zur eingetragenen Spielzeit!
Der letzte Spieler, der abends die Anlage verlässt, ist dafür verantwortlich, dass die Anlage einschließlich des Tennisheims abgeschlossen ist!