Liebe Vorstände, Abteilungsleiter, Sport- und Jugendwarte, Vereinsadministratoren und Mannschaftsführer der bayerischen Tennisvereine!
(08.05.2020) Endlich ist es soweit: Am Montag, dem 11. Mai, dürfen die Tennisanlagen in Bayern geöffnet werden! Die von Seiten der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag verkündeten >>Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen das Tennisspielen unter bestimmten Auflagen. Im Folgenden erhalten Sie weiterführende Informationen des BTV zur Organisation des Spielbetriebs auf Freizeitebene und zur Übergangssaison 2020.
1. Hygiene- und Verhaltensregeln
Trotz aller Lockerungen: Die Gesundheit der Vereinsmitglieder hat nach wie vor oberste Priorität! Mit den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV erhalten Sie einen Leitfaden zu einem sicheren Spielbetrieb in Ihrem Tennisverein. Sie finden im Anhang dieses Mailings sowie >>hier auf den Corona-Seiten des BTV-Portals zum Download und in der nächsten Ausgabe von Bayerntennis zwei separate Hinweise. Die „Hinweise für Funktionäre“ richten sich vor allem an die Vorstandschaften, Trainer und Vereinsbüros. Bitte machen Sie sich mit dem Inhalt vertraut und sorgen Sie für eine entsprechende Umsetzung. Die „Hinweise für Spieler“ richten sich an alle Spieler und Eltern. Bitte hängen Sie das Papier gut sichtbar in Ihrem Verein auf und verteilen Sie es elektronisch an alle Mitglieder.
2. Fragen und Antworten zur Übergangssaison 2020
Wie werden die Bedingungen für die Übergangssaison 2020 sein?
Mit der Ausgestaltung der behördlichen Öffnung der Tennisplätze in dieser Woche sind die Chancen auf einen Wettspielbetrieb 2020 unter ordentlichen Bedingungen enorm gestiegen. Doppel wird mit hoher Wahrscheinlichkeit gespielt werden können, auch die Bewirtung wird durch die sukzessive Öffnung der Gastronomie in den nächsten Wochen möglich sein. Wir gehen weiter davon aus, dass die Nutzung der Sanitärbereiche, wenn auch mit Einschränkungen, gewährleistet werden kann, und auch die An- und Abfahrt mit mehr als zwei Personen im Auto ist zu erwarten. Ggf. tragen die Beifahrer einen Mundschutz. Die aktuelle Entwicklung und die Signale aus der Politik geben uns allen Grund, sehr optimistisch die Schritte in Richtung „Übergangssaison 2020“ zu gehen und wir sind mit den verantwortlichen politischen Gremien absolut konstruktiv im Austausch. Weitere Informationen hierzu folgen.
Kann meine Mannschaft aufsteigen?
Wie bereits mitgeteilt, werden das Recht auf den Regelaufstieg und der Regelabstieg ausgesetzt. Der BTV wird aber seine Möglichkeiten ausschöpfen, um Gruppenersten den Aufstieg zu gewähren, z.B. aufgrund freier Plätze in den darüber liegenden Ligen.
Wie ist die genaue Vorgehensweise für einen Rückzug einer Mannschaft?
Die Vereine können Mannschaften (Bayernliga und tiefer) im Zeitraum vom 11. bis 17.05. über das BTV-Portal zurückziehen. Dieser auf das Wesentliche reduzierte Prozess befindet sich in der Rubrik „Meldung“ und kann ausschließlich von Vereinsadministratoren durchgeführt werden. Die Vereinsadministratoren erhalten am Montagvormittag (11.5.) gesonderte Informationen zu diesem Prozess. Beachten Sie bitte: Wenn Vereine in Altersklassen mehr als eine Mannschaft besitzen und z. B. die erste Mannschaft (6er-Mannschaft) zurückgezogen werden soll, sind die Spieler auf den Positionen 1 – 6 der namentlichen Mannschaftsmeldung nicht für den Einsatz in der zweiten Mannschaft spielberechtigt.
Wie sieht es mit den Mannschaftsnenngebühren im Falle eines Rückzugs aus?
Für Mannschaften (Bayernliga und tiefer), die bis zum 17.05. zurückgezogen werden, erhebt der BTV nur 50 Prozent der Mannschaftsnenngebühren. Für Mannschaften, die nach dem 17.05. zurückgezogen werden, erhebt der BTV die vollständige Höhe der jeweiligen Mannschaftsnenngebühr. Es fallen jedoch keine Bußgelder für einen corona-bedingten Rückzug von Mannschaften nach dem 17.5. an.
Kann ich Spieler/innen ummelden?
Der BTV hat sich auf vielfachen Wunsch der Vereine entgegen seinen bisherigen Aussagen dazu entschlossen, die namentliche Mannschaftsmeldung für die „Übergangssaison 2020“ nochmals zu öffnen. Er kann somit auf das eventuell veränderte Mannschaftsgefüge entsprechend reagieren. Die Vereine bekommen daher im Zeitraum vom 11. bis 24.05.2020 die Möglichkeit, die namentliche Mannschaftsmeldung für Spielklassen der Bayernliga und tiefer zu bearbeiten, inkl. der Bildung bzw. Veränderung einer Spielgemeinschaft. Die Neuausstellung einer Lizenz und der Lizenzwechsel ist allerdings nicht möglich. Die bestehenden Regeln zum Spielen in mehreren Altersklassen bzw. Vereinen gelten weiter unverändert. Der Termin für den Status „endgültig“ einer namentlichen Mannschaftsmeldung wird vom 16.04. auf den 01.06.2020 verschoben.
Was passiert mit meiner LK?
Die Leistungsklassenwertung kommt zum Tragen. Allerdings werden in den verantwortlichen Gremien des Deutschen Tennis Bundes je nach Verlauf der Saison für ganz Deutschland Anpassungen diskutiert.
Die Entscheidung, eine Übergangssaison durchzuführen, haben wir uns nicht leicht gemacht. Letztlich haben das BTV-Präsidium und die Bezirksvorsitzenden aber einstimmig dafür votiert. Wir bitten auch um Verständnis, dass wir, genauso wie die Politik, keine Garantien abgeben können. Wir sind aber überzeugt, dass die behördlichen Vorgaben einen Wettspielbetrieb zu akzeptablen Bedingungen möglich machen werden. Nutzen Sie die Möglichkeit für sich und Ihren Verein!
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihre Solidarität in schwierigen Zeiten! Danke, dass Sie auch in
dieser Krise die Verantwortung für Ihren Verein und unseren Sport übernehmen! Bleiben Sie gesund!
Ihr
Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.